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GLOSSAR

Architekt

Der Architekt befasst sich mit der technischen, wirtschaftlichen, funktionalen und gestalterischen Planung und Errichtung oder Änderung von Gebäuden und Bauwerken vorwiegend des Hochbaues.

Architektur

Das Wort Architektur (von lateinisch architectura  ‚Baukunst‘; dieses von altgriechisch ἀρχιτεκτονία architektonía mit derselben Bedeutung)[1][2] bezeichnet im weitesten Sinne die handwerkliche Beschäftigung und ästhetische Auseinandersetzung des Menschen mit dem gebauten Raum. Planvolles EntwerfenGestalten und Konstruieren von Bauwerken ist der zentrale Inhalt der Architektur.

Im klassischen Verständnis seit Vitruvs De Architecturaberuht Architektur auf den drei Prinzipien Stabilität (Firmitas), Nützlichkeit (Utilitas) und Anmut/Schönheit (Venustas).

Ausstattung

Welche Ausstattung eine Wohnung hat bzw. nach Fertigstellung haben sollte, wird in der Baubeschreibung festgelegt. Hierzu gehören insbesondere Merkmale wie Fenster, Türen, Elektrik, Sanitär, Heizung, usw., die den Qualitätsstandard beschreiben.

Bauantrag

Der Bauantrag ist der Antrag des Bauherrn auf eine Baugenehmigung für ein Bauvorhaben.

Baubeschreibung

Bei einer Baubeschreibung handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Dabei werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien beschrieben und aufgelistet.

Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung gehört die Baubeschreibung zu den Unterlagen, die der Immobilienkäufer oder Bauherr für die Kreditbewilligung bei seiner Bank einreichen muss. Die Baubeschreibung wird Bestandteil des Bauvertrags. Steht der Bau im Zusammenhang mit einem Grundstückskauf bzw. Kauf vom Bauträger, wird die Baubeschreibung als Bestandteil des Kaufvertrags zwingend notariell beurkundet.

 

Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung bzw. Bauerlaubnis, in Österreich, auch Baubewilligung, ist im öffentlichen Baurecht die von einer Bauaufsichtsbehörde ausgesprochene Genehmigung, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen.

Bauträger

Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Wohn- und Gewerbeimmobilien zum gewerbsmäßigen Vertrieb herstellt. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit ist, dass der Bauträger dem Erwerber das Eigentum sowohl am Grundstück (oder grundstücksgleichen Recht) als auch am darauf erstellten Gebäude verschafft.

Der Bauträger baut mit eigenem oder finanziertem Geld auf eigenes Risiko. Nach Verkauf einer Einheit erhält er nach den Auflagen des Gesetzgebers insbesondere in Form der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Abschläge vom Käufer auf bereits erbrachte Leistungen (Grundstückskauf, Erstellung des Rohbaus usw.).

Bauklasse

Der Begriff Bauklasse nach österreichischem Recht ist eine Regelung für die Errichtung von Gebäuden auf Grundstücken und beschreibt die maximal erlaubte Bauhöhe. Der jeweilige Bebauungsplan ist Teil des örtlichen Flächenwidmungsplans.

Belagsfertig

Es ist ein Kompromiss zwischen Ausbau- und schlüsselfertigem Haus. Vorteil: einem niedrigeren Kaufpreis, musst aber die Materialkosten für die Fertigstellung einkalkulieren. Das belagsfertige Haus beinhaltet sämtliche Leistungen der Ausbau, erste Stufe, plus Elektroinstallation, Sanitärrohinstallation, Heizungsanlage und Estrich.

Bezugsfertigkeit

Bezugsfertigkeit liegt im Bauwesen vor, wenn eine Wohnung ohne Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Bewohner auf Dauer bewohnt werden kann. Es müssen daher TürenFensterStromLicht und Wasser sowie eine funktionsfähige HeizungKochmöglichkeitSanitäranlagen (BadToilette) und sichere Zugänge fertiggestellt sein. Bezugsfertigkeit betrifft sowohl Neubauten als auch grundrenovierte Gebäude.

Eigentümer

Bei einer Immobilie ist derjenige Eigentümer, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. 

Fertigstellung

Der Verkäufer verpflichtet sich damit, den Kaufgegenstand bis zum einem bestimmten Termin fertig zu stellen. Hierbei können die Bezugsfertigkeit und die vollständige Fertigstellung zeitlich auseinander liegen, wenn z. B. in den gemeinschaftlichen Bereichen noch Restarbeiten zu erbringen sind.

Finanzierung

Eine Immobilienfinanzierung stellt eine streng verwendungszweckorientierte Finanzierung für eine Immobilie dar. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil für die Errichtung, den Erwerb oder die Sanierung von Bauwerken.

Für die private Immobilienfinanzierung können Eigenkapital wie Bank- und Sparguthaben, liquidierbare Wertpapiere oder Eigenleistungen sowie Fremdkapital wie zum Beispiel Darlehen von Kreditinstituten genutzt werden.

Grundbuchauszug

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleichen Rechte, dinglichen Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Belastungen verzeichnet sind. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch, Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (Löschungsverzeichnis), Hilfsverzeichnisse, Urkundensammlung und der Grundbuchsmappe. In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen.

Die Grundstücksnummer (GSTNR) sowie die Einlagezahl (EZ) Ihrer Liegenschaft in einer Katastralgemeinde für den Online Grundbuchsauszug können Sie über den offiziellen Katasterplan Ihrer Landesregierung ermitteln.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine (Rechts-)Verkehrsteuer und erfasst den Erwerb von inländischen Grundstücken.

Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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